Wo darf ich mit einer Drohne fliegen? – Das große Gesetzes-FAQ zu Drohnen (2026)
Wo du mit einer Drohne fliegen darfst, hängt von fünf Dingen ab: deinem Standort laut DIPUL-Karte, der Flughöhe (max. 120 m), der Sichtverbindung zu deiner Drohne, dem Abstand zu unbeteiligten Personen und einer gültigen Registrierung samt Versicherung. Klingt nach viel, ist aber schnell verinnerlicht, wenn du das System einmal verstanden hast!
Du hast gerade eine Drohne gekauft oder planst gewerbliche Luftaufnahmen und willst wissen, ob du einfach loslegen kannst? Dieser Artikel liefert dir alle Antworten, von der Geozone bis zur Genehmigung. Alle Angaben bilden den Rechtsstand Juni 2026 ab (EU-VO 2019/947 + deutsche LuftVO) und ersetzen nicht die Prüfung im Einzelfall. Dein erster Klick vor jedem Flug sollte immer dipul.de sein. Hill Productions liefert dir mit diesen Informationen einen ersten Guide und empfiehlt Anlaufstellen für rechtssichere Produktionen für dein privates Projekt oder die nächste Video-Marketing-Kampagne.
Wo darf ich mit einer Drohne fliegen? Die kurze Antwort
Fünf Regeln entscheiden darüber, ob dein Flug legal ist. Hier die Kurzfassung:
- DIPUL prüfen
- Die Geozonen-Karte der DFS ist die einzige rechtsverbindliche Quelle für Flugverbote und -beschränkungen in Deutschland. Apps wie DJI Fly oder Map2Fly sind lediglich unverbindliche Orientierung.
- Max. 120 m Flughöhe
- In der Open-Kategorie gilt eine absolute Obergrenze von 120 m über Grund. Darüber brauchst du eine Sondergenehmigung.
- Sichtverbindung (VLOS)
- Du musst deine Drohne jederzeit mit bloßem Auge sehen können. Kein Fliegen hinter Gebäuden, in Wolken oder nur per Kamerabild.
- Abstand zu Menschen
- Je nach Drohnenklasse zwischen 0 m (C0 unter 250 g) und 150 m (Bestandsdrohnen > 250 g in A3).
- Registrierung + Versicherung
- Jede*r Betreiber*in eines UAS ab 250 g oder mit Kamera/Sensor für personenbezogene Daten muss sich beim LBA registrieren. Dazu kommt eine Drohnen-Haftpflichtversicherung mit einer Pflicht für alle.
Die restlichen Abschnitte dröseln jede dieser Regeln im Detail auf.

Geozonen – das System hinter den Flugzonen
Das Grundgerüst des deutschen Drohnenrechts bilden sogenannte Geozonen (§ 21h LuftVO). Sie bestimmen, wo du fliegen darfst, wo nur mit Genehmigung und wo gar nicht.
Wo der Drohnenflug verboten ist
Komplettverbote bzw. strenge Beschränkungen gelten unter anderem in folgenden Bereichen: Flughäfen und Flugplätze (Kontrollzonen), Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen, Militäranlagen, Justizvollzugsanstalten, Anlagen der Energieerzeugung (z. B. Kraftwerke) sowie BOS-Einsatzorte und Unfallstellen (100 m Mindestabstand). Rund um Krankenhäuser gibt es zwar kein pauschales §-21h-Verbot, an Häusern mit Rettungshubschrauber-Landeplatz können aber Einschränkungen wegen des Rettungsbetriebs greifen; auch das zeigt dir die DIPUL-Karte.

Wo du nur mit Genehmigung fliegen darfst
Kontrollierter Luftraum (CTR) rund um Flughäfen, die Nähe zu kritischer Infrastruktur und städtische Bereiche für Bestandsdrohnen > 250 g erfordern eine Aufstiegserlaubnis der zuständigen Landesluftfahrtbehörde. Bei Bundesfernstraßen und Bahnanlagen gilt grundsätzlich ein seitlicher Abstand von 100 m; nur mit Zustimmung der zuständigen Stelle greift die 1:1-Regel, nach der der seitliche Abstand mindestens so groß wie die Flughöhe sein muss, mindestens aber 10 m. Bearbeitungszeiten variieren je nach Bundesland und Komplexität des Antrags. In Berlin schafft Hill Productions Genehmigungen dank laufendem Austausch mit der Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg erfahrungsgemäß im Rekordtempo.
| Bereich | Regelung | Ausnahme möglich? |
|---|---|---|
| Flughafen (Kontrollzone) | Komplettes Flugverbot ohne Freigabe | Ja, mit Freigabe der Flugsicherung (DFS) |
| Wohngrundstück mit Kamera | Nur mit Zustimmung der Eigentümer*innen | Enge Ausnahme: Flug in mind. 100 m Höhe bei berechtigtem Betriebszweck |
| Bundesfernstraße / Bahnanlage | 100 m seitlicher Abstand | Ja, mit Zustimmung der zuständigen Stelle (dann 1:1-Regel, min. 10 m) |
Vor jedem Flug selbst auf dipul.de prüfen. DJI Fly, Map2Fly und ähnliche Apps sind nicht rechtsverbindlich und nicht immer aktuell.
Wie hoch darf eine Drohne fliegen?
Maximal 120 m über Grund; das ist die Obergrenze in der Open-Kategorie, und sie gilt ohne Ausnahme. Höhere Freigaben sind nur in der Specific-Kategorie mit einer eigenen Betriebsgenehmigung möglich. In der Nähe von Hindernissen, die höher als 105 m sind, darfst du auf Anfrage der für das Hindernis verantwortlichen Stelle bis zu 15 m über die Struktur hinaus fliegen, allerdings nur innerhalb von 50 m horizontalem Abstand zum Hindernis. Ein 120-m-Hochhaus erlaubt also theoretisch einen Flug auf 135 m, aber nur in diesem 50-m-Korridor.
Nachtflug ist grundsätzlich erlaubt, solange deine Drohne mit einem grünen Blinklicht ausgestattet ist und du VLOS einhältst. Einige Geozonen haben allerdings nächtliche Einschränkungen. Also gilt auch hier: vorher DIPUL prüfen.
Welche Drohne darf ich ohne Führerschein fliegen?
C0-Drohnen unter 250 g und Bestandsdrohnen unter 250 g ohne Kamera oder Sensor für personenbezogene Daten benötigen keinen Führerschein. Für Drohnen unter 250 g ist also kein Führerschein vorgeschrieben. Das gilt sowohl für Bestandsdrohnen als auch für Drohnen der EU-Klasse C0. Die Registrierungspflicht bei Kameradrohnen bleibt davon unberührt.
| Drohne | Gewicht | Führerschein nötig? |
|---|---|---|
| C0 (zertifiziert) | unter 250 g | Nein |
| Bestandsdrohne ohne Kamera/Sensor | unter 250 g | Nein |
| C1 | unter 900 g | Ja – EU-Kompetenznachweis A1/A3 |
| C2 und höher / Bestandsdrohnen ab 250 g | ab 250 g | Ja – mind. A1/A3; für Flüge nah an Personen das EU-Fernpilotenzeugnis A2 |
Wichtig: Die alte Übergangsregelung, nach der Bestandsdrohnen über 250 g auch in A1 oder A2 fliegen durften, ist seit dem 01.01.2024 ausgelaufen. Heute gilt für sie ausschließlich A3 (mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten).
Was die Führerscheine kosten: Die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises (kleiner Drohnenführerschein) kostet 25 Euro beim LBA. Für die Ausstellung des Fernpilotenzeugnisses (großer Drohnenführerschein) fällt eine Gebühr von 30 Euro an. Hinzu kommen Gebühren der externen Prüfstelle (je nach Anbieter ca. 80–400 €). Die EU-Drohnenführerscheine sind jeweils fünf Jahre gültig. 2021 haben Tausende Drohnenpilot*innen ihren ersten Kompetenznachweis erworben. Gegen Ende 2025 und Anfang 2026 läuft für die Ersten die 5-Jahres-Frist ab. Die Verlängerung läuft über das LBA-Portal.
Übrigens: Die e-ID (UAS-Betreibernummer) ist nicht dasselbe wie die Fernpiloten-ID auf deinem Kompetenznachweis. Die Nummer auf dem EU-Kompetenznachweis ist deine persönliche Identifikationsnummer als Fernpilot*in und muss beim Betrieb mitgeführt werden. Die e-ID gehört außerdem sichtbar an die Drohne.
Was brauchst du, um eine Drohne fliegen zu dürfen?
Bevor du zum ersten Mal abhebst, stehen drei Pflichtpunkte auf der Liste. Hier im Detail.
Registrierung beim LBA
In der Regel wird nicht die einzelne Drohne selbst registriert, sondern der Betreiber. Nach der Registrierung erhältst du eine e-ID (UAS-Betreibernummer), die an den eigenen Drohnen angebracht wird und für mehrere Drohnen desselben Betreibers genutzt werden kann.
Die Registrierung läuft online über das LBA-Portal. Kosten: 20 € für natürliche Personen, 50 € für juristische Personen. Die Kosten fallen übrigens einmalig an, nicht pro Drohne.
Was passiert ohne Registrierung? Fliegen ohne gültige Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit. Der gesetzliche Bußgeldrahmen reicht bis zu 50.000 € (§ 58 LuftVG), einen festen Bußgeldkatalog wie im Straßenverkehr gibt es allerdings nicht, denn die tatsächliche Höhe hängt vom Einzelfall ab. In der Praxis bewegen sich Bußgelder bei fahrlässigen Verstößen meist im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich. Zur Einordnung: Das AG Schwerin verhängte 1.250 €, weil ein Pilot seine DJI Mini 2 unter anderem ohne Registrierungsnummer und über einer Menschenansammlung fliegen ließ (Az. 35 OWi 6/23). Ohne Registrierung kann zudem deine Haftpflichtversicherung die Leistung verweigern, dann haftest du privat und unbegrenzt.
Drohnen-Haftpflichtversicherung
Das Luftverkehrsgesetz schreibt vor, dass jede Drohne, unabhängig von Größe oder Nutzung, versichert sein muss, sowohl privat als auch gewerblich (§§ 43 ff. LuftVG). Deine normale private Haftpflicht deckt Drohnenflüge in den meisten Fällen nicht ab. Deckungssumme: mindestens 1 Mio. € für Personen- und Sachschäden. Hobby-Tarife starten bei ca. 50–80 € pro Jahr, gewerbliche Policen bei ca. 200–500 €. Ohne Versicherung haftest du privat und unbegrenzt für alle verursachten Schäden.
Kennzeichnung der Drohne
Die e-ID muss sichtbar an jeder Drohne angebracht sein; in Deutschland nur der Teil vor dem Bindestrich. Nach der EU-VO 2019/945 zertifizierte Drohnen mit mehr als 250 g müssen zusätzlich über eine Remote-ID verfügen. Die e-ID ist physisch an der Drohne anzubringen und in das Fernidentifizierungssystem zu laden. Ausgenommen von der Remote-ID-Pflicht sind C0, C4 und Bestandsdrohnen ohne CE-Zertifizierung.
Darf ich über Wohngebiete und Privatgrundstücke fliegen?
Das ist das heißeste Thema in Drohnen-Foren – und gleichzeitig das am häufigsten falsch verstandene.
Auf dem eigenen Grundstück
Grundsätzlich erlaubt. Aber: Klassen- und Abstandsregeln gelten auch über dem eigenen Garten weiter. Bestandsdrohnen über 250 g müssen in A3 fliegen und 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten halten. Das macht den Betrieb im typischen Wohngebiet faktisch unmöglich. Wer professionelle Luftaufnahmen vom Haus plant, braucht in den meisten Fällen eine C0- oder C1-Drohne.
Über fremde Grundstücke und Luftaufnahmen von Privatgrundstücken
Hier wird’s ernst: § 21h LuftVO verbietet den Überflug von Wohngrundstücken mit Kameradrohne oder Drohne > 250 g ohne ausdrückliche Zustimmung der Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigten. Einzige echte Ausnahme: Drohnen unter 250 g ohne Kamera/Mikrofon. Eine enge Ausnahme bei zwingender Notwendigkeit und berechtigtem Betriebszweck in 100–120 m Höhe existiert, greift aber selten und ist dann nur zwischen 6:00 und 22:00 Uhr zulässig.
Dazu kommt der zivilrechtliche Rahmen: Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 I i. V. m. Art. 1 I GG), § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs), DSGVO/BDSG sowie § 903 und § 1004 BGB (Eigentumsrecht und Unterlassungsanspruch). Ein wegweisendes Urteil des AG Potsdam (16.04.2015 – 37 C 454/13) bestätigt den Unterlassungsanspruch gegen Drohnenüberflug über Privatgrundstücke. Kurz: Luftaufnahmen von Privatgrundstücken ohne Erlaubnis sind praktisch nie legal.
Privat oder gewerblich – was ändert sich für Unternehmen?
Die EU-Drohnenverordnung unterscheidet formal kaum zwischen privat und gewerblich. Die Einstufung läuft über Risiko, Gewicht und Einsatzort, nicht über den Zweck. In der Praxis brauchen gewerbliche Einsätze trotzdem oft mehr: Sobald der Einsatz die Grenzen der Open-Kategorie überschreitet – etwa Flüge über Menschen, über Gebäuden in der Stadt oder bestimmte Inspektionen –, landest du in der Specific-Kategorie mit eigener Betriebsgenehmigung. Und das ist bei Filmproduktionen in der Stadt fast immer die Regel.
Anders als oft behauptet gibt es in der offenen Kategorie übrigens keine generelle Flugbuchpflicht, weder privat noch gewerblich. Eine Pflicht zum Führen eines Flugbuchs kann erst als Nebenbestimmung einer Betriebsgenehmigung in der Specific-Kategorie entstehen. Empfehlenswert ist ein Flugbuch aber in jedem Fall: Es dokumentiert deine Flugerfahrung, hilft bei der Wartungsplanung und kann im Schadensfall wichtig werden.
Du willst wissen, in welcher Größenordnung sich professionelle Luftaufnahmen bewegen? Mit unserem Preisrechner bekommst du in 30 Sekunden ein erstes Gefühl, unverbindlich und auf Basis echter Hill-Productions-Projekte:
Einfache Luftaufnahmen als Foto wie als Video starten ab 200 €, ein halber Arbeitstag liegt bei 400 €, ein ganzer bei 800 €. Darin enthalten sind das technische Equipment, ein erfahrener Pilot und die Haftpflichtversicherung. Hinzu kommen die Genehmigungskosten: 80 € je Genehmigung für die zuständige Luftfahrtbehörde sowie 100 € pauschal für das Genehmigungsverfahren, also unsere Arbeit mit Anträgen und Behördenabstimmung. Was Drohnenaufnahmen am Ende kosten, schlüsseln wir in einem eigenen Artikel im Detail auf.
Und wie sollst du den rechtlichen Aufwand stemmen? Genau den übernimmt Hill Productions (gegründet 2015 in Berlin von Steven Hille). Steven steht bei jedem Projekt selbst am Controller (DJI Mavic 3), hat den EU-Drohnenführerschein, über 300 Filmprojekte und Drohnenflugerfahrung auf drei Kontinenten. Dank einer Produktions-Haftpflicht mit weltweitem Versicherungsschutz sind auch Drehs außerhalb Deutschlands abgesichert. Für Genehmigungen ist Hill Productions im Austausch mit der Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg und holt Freigaben schnell ein und wird wegen dieser Rechtskompetenz sogar von anderen Filmproduktionen als Experte hinzugezogen.
Branchenbandbreite: Immobilien, Bau, Energie, Mobilität, Tourismus, Landwirtschaft, Musik. Referenzkund*innen: EnBW, ODEG, Tourism Western Australia, Freie Universität Berlin, MVV Energie, Stadt Bremerhaven, Leipzig Tourismus und Salzburger Land.
Du willst dich um deine Bilder kümmern, nicht um Paragrafen? Schreib uns für eine kostenlose Erstberatung oder direkt an moin@hill-productions.de!

Drohnenaufnahmen in Berlin – was in der Praxis erlaubt ist
Berlins Luftraum gehört zu den restriktivsten in Deutschland. BER-Kontrollzonen, Bundesregierungsflüge, Sicherheitsbereiche rund um Botschaften und die historische Stadtmitte machen spontane Flüge in der Innenstadt fast unmöglich.
Wer sich ein Bild von professionellen Ergebnissen machen will, findet bei unserem Drohnen-Showreel Projektbeispiele aus Berlin und deutschlandweit.
Fazit
Wo du mit einer Drohne fliegen darfst, lässt sich auf drei konkrete nächste Schritte herunterbrechen:
- DIPUL-Karte prüfen – Vor jedem Flug auf maptool-dipul.dfs.de den geplanten Standort checken. Keine App ersetzt diese rechtsverbindliche Quelle.
- Registrierung + Versicherung erledigen – LBA-Portal aufrufen, Betreiber-Registrierung abschließen (20 €), Drohnen-Haftpflicht abschließen, e-ID an die Drohne kleben.
- Selbst fliegen oder Profis holen – Für private Flüge im Grünen reicht das. Für gewerbliche Projekte – Filmproduktion, Immobilien, Inspektion – lohnt es sich, den Genehmigungsaufwand abzugeben.
Für den dritten Punkt steht Hill Productions bereit: Genehmigung, Equipment, erfahrener Pilot und Versicherung aus einer Hand. Schreib Steven für eine kostenlose Erstberatung oder direkt an moin@hill-productions.de. Ein Angebot gibt’s in der Regel bis zum nächsten Tag!
FAQ
Wie hoch darf eine Drohne fliegen?
In der Open-Kategorie maximal 120 m über Grund. Höhere Flüge sind nur in der Specific-Kategorie mit einer eigenen Betriebsgenehmigung erlaubt. Nachtflug ist grundsätzlich mit grünem Blinklicht und in Sichtverbindung möglich, sofern die jeweilige Geozone das nicht einschränkt.</div></details>
Welche Drohne darf ich ohne Führerschein fliegen?
Drohnen der Klasse C0 (unter 250 g) und Bestandsdrohnen unter 250 g ohne Kamera oder Sensor für personenbezogene Daten. Die Registrierungspflicht gilt allerdings trotzdem, sobald eine Kamera verbaut ist. Den EU-Kompetenznachweis (25 € beim LBA) zu machen, ist auch ohne Pflicht eine gute Idee.
Was passiert, wenn ich meine Drohne nicht registriere?
Fliegen ohne Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit. Der gesetzliche Rahmen reicht bis zu 50.000 € (§ 58 LuftVG); einen festen Bußgeldkatalog wie im Straßenverkehr gibt es nicht, die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Ohne Registrierung kann deine Haftpflichtversicherung zudem die Leistung verweigern – im Schadensfall haftest du dann privat und unbegrenzt.
Darf ich mit der Drohne über ein Wohngebiet fliegen?
Das hängt von der Drohnenklasse ab. Bestandsdrohnen über 250 g dürfen nur in A3 fliegen und müssen 150 m Abstand zu Wohngebieten halten – faktisch ein Ausschluss. Kameradrohnen (§ 21h LuftVO) über Wohngrundstücken erfordern die Zustimmung der Eigentümer*innen. C0-Drohnen unter 250 g ohne Kamera sind die einzige Ausnahme.
Darf ich Luftaufnahmen von einem Privatgrundstück machen?
Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigten. Ohne Erlaubnis verstößt du gegen § 21h LuftVO, das Persönlichkeitsrecht und möglicherweise § 201a StGB. Das AG Potsdam (37 C 454/13) hat einen Unterlassungsanspruch gegen unerlaubte Drohnenüberflüge bestätigt.
Was brauche ich, um eine Drohne fliegen zu dürfen?
Drei Dinge sind Pflicht: Registrierung als UAS-Betreiber*in beim LBA (20 € für natürliche Personen), eine Drohnen-Haftpflichtversicherung und die sichtbare Kennzeichnung der Drohne mit deiner e-ID. Je nach Drohnenklasse kommt ein EU-Kompetenznachweis oder EU-Fernpilotenzeugnis hinzu.
Brauche ich eine Versicherung für meine Drohne?
Ja, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzliche Pflicht – privat wie gewerblich. Die normale private Haftpflicht deckt Drohnenflüge in den meisten Fällen nicht ab. Hobby-Tarife starten bei ca. 50 € pro Jahr, gewerbliche Policen bei ca. 200 €.
Wo finde ich die offiziellen Flugverbotszonen?
Auf der DIPUL-Karte unter maptool-dipul.dfs.de. Das ist die einzige rechtsverbindliche Darstellung der Geozonen in Deutschland. Apps wie DJI Fly oder Map2Fly sind nur unverbindliche Orientierung und nicht immer auf dem neuesten Stand.
Darf ich auf meinem eigenen Grundstück fliegen?
Grundsätzlich ja, aber die Klassen- und Abstandsregeln gelten auch dort. Bestandsdrohnen über 250 g in A3 müssen 150 m Abstand zu Wohn- und Erholungsgebieten halten – in einem typischen Wohngebiet ist das kaum machbar. C0-Drohnen unter 250 g sind hier die praktikabelste Option.
Was kostet eine professionelle Drohnengenehmigung?
Die Antragsgebühren variieren je nach Bundesland und Komplexität, typischerweise zwischen 50 und 300 €. Die Bearbeitungszeit liegt bei 2–6 Wochen. Hill Productions in Berlin holt Genehmigungen im Austausch mit der Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg deutlich schneller ein; eine Erstberatung ist kostenlos.

